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MICRO COMPUTER MANAGING GmbH
Allgemeine Verkaufs- Liefer- und Zahlungsbedingungen für den Kauf von Computerhardware,
Zubehör und Standardsoftware, sowie die Erbringung von Dienstleistungen

Stand: 01.09.2003

 
I. Allgemeines

1.) Für die Geschäftsbeziehungen zwischen uns und unseren gewerblichen und privaten Kunden gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen, es sei denn, daß etwas anderes von uns ausdrücklich schriftlich vereinbart bzw. schriftlich bestätigt ist. Der Geltung von Geschäftsbedingungen des Kunden wird ausdrücklich wider-sprochen.

2.) Gegenstand dieser Bedingungen ist der Verkauf, ein-schließlich Ratenverkauf jeglicher von uns vertriebenen Geräte (Hardware) nebst allem Zubehör sowie aller Standardsoftware einschließlich Betriebssysteme, sowie die Erbringung von Dienstleistungen.

II. Angebote und Vertragsschluß

1.) Unsere Angebote sind freibleibend und nur verbindlich, wenn sie schriftlich erfolgen oder bestätigt sind.
2.) Aufträge, Verträge, Vertragsänderungen oder -ergänzungen und alle sonstigen Vereinbarungen oder Erklä-rungen werden für uns erst dann verbindlich, wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich bestätigt worden sind.

III. Anwendungstechnische Beratung

1.) Anwendungstechnische Beratungen geben wir nach bestem Wissen und Gewissen aufgrund unserer Erfahrung und der Produktinformationen der jeweiligen Hersteller bzw. Lieferanten. Informationen, die der Kunde aus Prospekten, Bedienungsanleitungen etc. der Hersteller bezieht, sind für uns nur dann verbindlich oder Vertragsbestandteil, wenn wir dieses im Auftrag oder Kaufvertrag schriftlich erklärt haben.

2.) Für die Kompatibilität und einwandfreie Funktion von Hard- und Softwarebestandteilen haften wir nur, wenn deren Zu-sammenstellung von uns ausdrücklich schriftlich empfohlen und zugesichert ist. Die gemeinsame Auflistung auf Liefer-scheinen, Auftragsbestätigungen etc. beinhaltet keine Zusiche-rung in diesem Sinne, wenn nichts anderes vermerkt ist.

3.) Beratungen und Produktinformationsgespräche während der Vertragsverhandlungen und bei der Auslieferung dienen allein der Kundeninformation und enthalten keine Zusicherung im Sinne des Gewährleistungsrechts, wenn nicht ausdrücklich durch Abschluß eines schriftlichen Beratungsvertrages etwas anderes vereinbart ist.

IV. Rüge- und Untersuchungspflicht

Unternehmer sind unmittelbar nach Erhalt zur sofortigen Prüfung von Ware, Lieferschein und Rechnung verpflichtet. Verzögerte Reklamationen gehen zu Lasten des Kunden und können unter den Voraussetzungen des § 377 HGB nicht berücksichtigt werden.

V. Gewährleistung und Haftung

1.) Die Gewährleistungsfrist beträgt gegenüber Unternehmern ein Jahr, gegenüber Verbrauchern 2 Jahre, jeweils ab Liefe-rung des Kaufgegenstandes.  Eine für verkaufte Geräte im Einzelfall ausgehändigte Garantieerklärung des Geräteherstel-lers führt in keinem Fall zu einer Verlängerung oder Erweite-rung unserer Gewährleistungspflichten aus diesen Bedingun-gen.
Bei Verträgen über die Erbringung von Dienstleistungen bestimmt sich die Verjährung der Mängelansprüche nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Kunde Verbraucher ist. Ist der Kunde Unternehmer, beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche ein Jahr.

2.) Bei Standardsoftware besteht kein Anspruch auf Fehlerbe-hebung am konkret gelieferten Programm. Wir haben das Recht auf sofortigen Umtausch des Programms gegen eine verbesserte und ggf. erweiterte Version, sofern wir dazu auf Grund unserer eigenen Liefermöglichkeiten in der Lage sind und entsprechende neuere Versionen des Herstellers zur Verfügung stehen. Ist dieses nicht möglich oder erfolglos, liefern wir dem Kunden ein Produkt mindestens gleicher Güte und Funktionsweise; etwa erforderliche Anpassungsmaßnah-men übernehmen wir mit Ausnahme der Einspeisung von Stammdaten und sonstigen Anwenderdaten, sofern uns nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit trifft. Wir behalten uns aber ausdrücklich das Recht vor, das fehlerhafte Programm zurückzunehmen und dem Kunden eine entsprechende Gutschrift zu erteilen. Bei Mängeln an Standardhardware gilt entsprechendes, sofern der Mangel nicht durch einfachen Austausch von Bauteilen zu beheben ist.

3.) Führen zweimalige Austausch- oder Nachbesserungsver-suche im vorgenannten Sinne, jeweils binnen angemessener Frist, nicht zum Erfolg, kann der Käufer den Kaufpreis mindern oder vom Vertrag zurücktreten. Bei unerheblichen Fehlern ist jedoch ein Rücktritt vom Vertrag ausgeschlossen. Macht der Käufer Gewährleistungsansprüche an einem Systemteil geltend, hat dieses grundsätzlich keinen Einfluß auf die weiteren mit uns abgeschlossenen Verträge, sofern für die defekten Teile kompatible Austauschware lieferbar ist.

4.) Wir haften nicht für den Verlust von Datensätzen im Zusammenhang mit Gewährleistungs- und Wartungsarbeiten. Dasselbe gilt, falls im Rahmen derartiger Arbeiten Daten des Kunden verändert oder zerstört werden. Der Kunde verpflichtet sich, vor Beginn unserer Arbeiten bzw. vor Versendung von Hard- und Softwareteilen an uns, eine komplette Datensiche-rung vorzunehmen.

5.) Jegliche Gewährleistungsansprüche entfallen, wenn der Käufer nicht von uns genehmigte Zusatzgeräte anbringen oder Reparaturen von Personal vornehmen läßt, das nicht von uns oder dem Hersteller autorisiert ist, es sei denn, der Kunde weist nach, daß eine aufgetretene Störung nicht hierauf zurückzuführen ist.

6.) Während der Gewährleistungsfrist sowie des Bestehens eines Wartungs- oder Betreuungsvertrages hat der Käufer nur fabrikneue Datenträger, Betriebsmittel und anderes gerätespe-zifisches Zubehör zu verwenden, das dem von uns vertriebe-nen Qualitätsniveau entspricht. Andernfalls entfällt der Ge-währleistungsanspruch.


Gewährleistungsansprüche bestehen ebenfalls nicht, wenn
- der Mangel auf unsachgemäße Benutzung der Ware, einen falschen Anschluß bzw. Verwendung ungeeigneten Zubehörs oder falsche Bedienung zurückzuführen ist.

- die Ware nicht entsprechend unserer Empfehlung oder der des Herstellers gepflegt worden ist und der Mangel hierdurch entstanden ist.

- der Mangel auf einer unsachgemäßen Veränderung der Ware beruht.

- der Schaden durch höhere Gewalt, z.B. Blitzschlag oder Schwankungen des Stromversorgungsnetzes entstanden ist.

- der Mangel auf Verschleiß, Alterserscheinung oder Überbe-anspruchung elektronischer bzw. mechanischer Teile beruht.

7.) Die Gewährleistung gilt nur zugunsten des Erstkäufers, sofern nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist.

8.) Standardsoftware ist grundsätzlich vom Umtausch ausge-schlossen, soweit die Originalverpackung geöffnet wurde.

VI. Haftung auf Schadensersatz

1. Wir haften bei leichter Fahrlässigkeit ausschließlich bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) bis zum typischerweise vorhersehbaren Schaden, der in der Höhe jedoch maximal auf den Kaufpreis der bestellten Waren beschränkt ist.
Diese Beschränkung gilt nicht bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

2. Im übrigen ist die Haftung ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

VII. Lieferzeit

1.) Liefertermine und Fristen gelten immer nur bei schriftlicher Vereinbarung und beginnen frühestens ab Auftragsbestätigung durch uns. Die Einhaltung von Fristen setzt voraus, daß der Käufer seine vertraglichen Pflichten, insbesondere seine Zahlungsverpflichtungen, rechtzeitig und vollständig erfüllt. Andernfalls verlängert sich eine vereinbarte Frist um einen der Verzögerung entsprechenden Zeitraum.

2.) Die Lieferzeit ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf die Versandbereitschaft mitgeteilt ist oder der Liefergegenstand unser Haus verlassen hat.

3.) Lieferverzug liegt nicht vor, wenn bei uns oder im Betrieb des Lieferanten oder in einem anderen für ihn arbeitenden Betrieb durch höhere Gewalt oder andere außergewöhnliche Umstände oder Streik oder Aussperrung eine Frist- oder Terminüberschreitung verursacht wird und diese Umstände dazu führen, daß wir nicht rechtzeitig liefern können. Der Kunde wird unverzüglich vom Vorliegen der vorgenannten Verursachungsfälle schriftlich informiert, sobald wir davon Kenntnis erhalten haben. Der Eintritt vorstehender Ereignisse führt zu einer entsprechenden Verlängerung der Lieferzeiten. Wird eine Verlängerung für den Kunden nachweislich unzu-mutbar und sind Teillieferungen für ihn ohne Interesse, so steht ihm das gesetzliche Rücktrittsrecht zu. Der Rücktritt ist schriftlich zu erklären.

4.) Etwaige Schadensersatzansprüche aus von uns schuldhaft nicht eingehaltenen Lieferfristen hat der Kunde glaubhaft zu machen. Diese beschränken sich, soweit nicht aus Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit gehaftet wird, höchstens auf den Kaufpreis des Gerätes, Geräteteils oder der Ware, das/die wegen nicht rechtzeitiger Lieferung nicht genutzt werden kann.

 

VIII. Gefahrenübergang

Die Gefahr der Verschlechterung und des zufälligen Unter-gangs von durch uns gelieferte Ware geht mit Übergabe auf den Kunden über. Als Übergabe gilt die Absendung bei uns, wenn der Kunde die Versandkosten trägt, sei es auch als Bestandteil eines Gesamtkaufpreises.

IX. Abnahmeverzug

Bei Nichtabnahme der Ware durch den Käufer sind wir berechtigt, pauschal 20 % des Kaufpreises als Aufwands- und Beschaffungskosten, bzw. als entgangenen Gewinn zu berechnen, wobei jedoch dem Käufer hierdurch nicht der Nachweis abgeschnitten wird, daß ein Schaden überhaupt nicht oder wesentlich niedriger als die Pauschale, entstanden ist.

X. Besondere Zahlungsbedingungen

1.) Der Käufer kann nur aufrechnen mit unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen. Die Geltendmachung von Leistungsverweigerungs- und Zurückbehaltungsrechten ist beschränkt auf dasselbe Rechtsverhältnis.

2.) Bei begründeten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit des Kunden, die nach Vertragsabschluß aufgetreten sind, insbe-sondere bei Zahlungsrückständen, können wir vorbehaltlich weitergehender Ansprüche für weitere Lieferungen Vorauszah-lungen oder Sicherheiten verlangen, sowie eingeräumte Zahlungsziele widerrufen.

3.) Kommt der Kunde mit seinen Zahlungen in Verzug, sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 % (bei Verbrauchern) bzw. 8 % (bei Unternehmern) über dem jeweiligen Basiszins-satz der Europäischen Zentralbank zu verlangen. Der Nach-weis eines höheren Verzugsschadens bleibt gleichwohl vorbehalten.

Das gesetzliche Recht zum Rücktritt oder zur Geltendmachung von Schadenersatz wegen Nichterfüllung bleibt unberührt.

Für jede von uns zu erstellende Mahnung wegen ausbleiben-der Zahlungen können dem Kunden pauschal € 5,00 berech-net werden.

XI. Eigentumsvorbehalt

1.) Alle gelieferten Waren und Programme bleiben solange unser Eigentum, bis der Kunde alle aus unserer Geschäftsbe-ziehung entstandenen Forderungen vollständig erfüllt hat.

2.) Der Kunde hat die Waren bis zum Eigentumsübergang ordnungsgemäß zu verwahren. Solange Eigentumsvorbehalt besteht, dürfen Waren insbesondere nicht aus der Bundesre-publik Deutschland ausgeführt werden.

Auf Verlangen hat uns der Kunde alle erforderlichen Auskünfte über Bestand und Aufbewahrungsort der in unserem Eigentum stehenden Ware oder Programme zu geben, sowie eventuelle Abnehmer vom Eigentumsvorbehalt in Kenntnis zu setzen.

3.) Im Falle des Zahlungsverzuges sind wir berechtigt‚ auch ohne Ausübung des Rücktritts und ohne Nachfristsetzung auf Kosten des Käufers, die einstweilige Herausgabe der in unserem Eigentum stehenden Ware zu verlangen. Wir sind berechtigt, über die heraus verlangte Lieferung nach Ankündi-gung anderweitig zu verfügen und nach Zahlung den Käufer binnen üblicher Lieferfrist neu zu beliefern.

4.) Bei Lieferung von Nutzungsrechten an Programmen gelten die Eigentumsvorbehalte des Lizenzgebers und ergänzend unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Softwareauf-träge und Berechtigungsschein zur Nutzung von Computer-programmen. Für den Fall des Rücktritts und der Rücknahme von Vorbehaltsware hat der Kunde auch alle Sicherungskopien herauszugeben oder nachweislich zu löschen, auf denen das Programm enthalten ist.

XII. Preise

1.) Alle Preise verstehen sich ab Lager als Nettopreise, zuzüglich der gesondert zu berechnenden jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Verpackungskosten für die Lieferung werden gesondert in Rechnung gestellt.

XlII. Schlußbestimmungen

1.) Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bedingungen unwirksam sein, bleiben die übrigen Bedingungen hiervon unberührt. Der Kunde und wir sind in einem solchen Fall verpflichtet, eine unwirksame Bedingung durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen am nächsten kommt. Im übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

2.) Gegenüber Kaufleuten wird als Erfüllungsort und Gerichts-stand der Geschäftssitz unseres Unternehmens in Nürnberg vereinbart (im übrigen gilt der gesetzliche Gerichtsstand)

 

 
     
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